Für die Weiterbildung in der Fachschule für Technik (Technikerschule) ist eine abgeschlossene einschlägige Berufsausbildung sowie eine anschließende mind. einjährige Berufspraxis in dem erlernten Berufsfeld notwendig.

Die erfolgreich abgelegte Abschlussprüfung berechtigt zur Führung der Berufsbezeichnung „Staatlich geprüfte/r Techniker/in“ der entsprechenden Studienrichtung.

Der Abschluss „Staatlich geprüfte/r Techniker/in“ ist im Deutschen und Europäischen Qualifikationsrahmen dem Niveau 6 zugeordnet.

Somit sind Fachschulabsolventen und Bachelor auf dem gleichen Niveau eingeordnet

Das 2-jährige Vollzeitstudium an der Staatlichen Technikakademie Weilburg umfasst allgemeinbildende und fachrichtungsbezogene Lernbereiche.
Die Unterrichtsorganisation erfolgt aufgrund von Stundentafeln, die bei den Beschreibungen der Studienschwerpunkte aufgeführt sind.
Es gibt einen Pflicht-, Wahlpflicht- und einen Wahlbereich.

Der Pflichtbereich umfasst den allgemeinen Bereich mit den Fächern Deutsch, Englisch, Politik-Wirtschaft-Recht-Umwelt und Berufs- und Arbeitspädagogik sowie den fachrichtungsbezogenen Bereich.

Der fachrichtungsbezogene Bereich beinhaltet die Fächer und Lernfelder, die die Qualifikationen für das angestrebte Weiterbildungsziel vermitteln.

Im Wahlpflichtbereich wird der Mathematik-Zusatzkurs zur Erlangung der Fachhochschulreife und alternativ der Kurs „Existenzgründung und Unternehmensführung“ angeboten.
Mit dem Besuch des Zusatzkurses im Fach Mathematik und der erfolgreichen Teilnahme an einer Prüfung in diesem Fach kann die allgemeine Fachhochschulreife (FHSR) erlangt werden. Dieser Abschluss ist in allen Bundesländern gültig.

Der Wahlbereich umfasst ergänzende Angebote wie z.B. Ausbilder-Eignungsprüfung, Teile der Meisterprüfung oder schwerpunktspezifische Ergänzungen und Vertiefungen.

Der Unterricht ist in Doppelstunden (90 Minuten) oder größeren Unterrichtsblöcken organisiert.
Die Unterrichtszeit liegt montags bis donnerstags zwischen 7.45 und 17.25 Uhr, freitags zwischen 7.45 und 12.50 Uhr.

Die Zulassung zu einem Technikerstudium setzt voraus:

  • Das Abschlusszeugnis der Berufsschule oder ein als gleichwertig anerkanntes Zeugnis
  • Die Abschlussprüfung in einem einschlägigen Ausbildungsberuf (auch Assistentenausbildung)
  • Eine einschlägige berufliche Tätigkeit von mindestens 1 Jahr
    (Entsprechende berufspraktische Tätigkeiten bei der Bundeswehr können angerechnet werden)

Bewerber/innen, die diese Voraussetzungen nicht erfüllen, können, sofern sie eine mindestens 5-jährige einschlägige berufliche Tätigkeit nachweisen, in die Fachschule aufgenommen werden, wenn in einer Prüfung ihre fachliche Eignung festgestellt wird.

(Auszug aus der Verordnung über die Ausbildung und Prüfung an Ein- und Zweijährigen Fachschulen vom 05.07.2011)

Das Studium für alle Schwerpunkte beginnt nach den Sommerferien des Landes Hessen.

Die Bewerbung um einen Studienplatz sollte möglichst ein dreiviertel Jahr vor dem gewünschten Studienbeginn vorliegen, frühestens jedoch  n a c h  Abschluss der Ausbildung.

Auf Nachfrage ist auch eine kurzfristige Bewerbung möglich, wenn noch Studienplätze frei sind.

Die Bewerbung ist im Sekretariat der Staatlichen Technikakademie Weilburg einzureichen.
Der Bewerbung sind beizufügen:

  • Bewerbungsformular der Staatlichen Technikakademie Weilburg
  • Aktueller, lückenloser, unterschriebener Lebenslauf in tabellarischer Form
  • Ein aktuelles Original-Passbild (keine Farbkopie)
  • Abschlusszeugnis der Hauptschule oder das Zeugnis eines mittleren oder höheren Bildungsabschlusses
  • Abschlusszeugnis der Berufsschule oder ein als gleichwertig anerkanntes Zeugnis
  • Nachweis über die Abschlussprüfung in einem einschlägigen Ausbildungsberuf (Facharbeiter- oder Gesellenbrief)
  • Arbeitszeugnisse über Art und Dauer der beruflichen Tätigkeiten
    (Arbeitsverträge reichen nicht aus)

Alle Zeugnisse und Bescheinigungen müssen in amtlich beglaubigter Fotokopie eingereicht werden.

Eine Bewerbung ist erst  n a c h  Abschluss der Ausbildung möglich.

Es werden keine Studiengebühren von den Studierenden erhoben.
Lediglich zu Beginn eines jeden Studienhalbjahres fallen Kosten in Höhe von zur Zeit  € 50,– für Verbrauchsmaterial und allgemeine Auslagen an.
Für die Prüfungen des unmittelbaren Studiengangs werden von Studierenden der Fachschule keine Prüfungsgebühren erhoben.
Externen-Prüfungen sind jedoch gebührenpflichtig.
Lernmittelfreiheit (Bücher) besteht für alle Studierenden.

Es besteht Rechtsanspruch auf BAföG-Förderung als Schüler-BAföG oder Meister-BAföG (AFBG).

Darüber hinaus gibt es die Möglichkeit, einen Bildungskredit zu erhalten. Maßnahmen zur Rehabilitation werden beim zuständigen Arbeitsamt beantragt. Zeitsoldaten wenden sich an die Berufsförderungsdienste der Bundeswehr.

BAföG

Zuständig für Auskünfte zum Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) ist das Landratsamt bzw. die Kreisverwaltung des Heimat-Wohnortes. Weitere Infos finden Sie unter: https://www.bafög.de

Aufstiegs-BAföG (AFBG)

In Hessen sind die unten aufgeführten Studentenwerke zuständig. Maßgeblich ist dabei der Hauptwohnsitz des Antragstellers. Weitere Infos und zuständige Ämter finden Sie unter: http://www.aufstiegs-bafoeg.de

Studentenwerk Darmstadt
Amt für Ausbildungsförderung
Petersenstr. 14
64213 Darmstadt
Telefon: 06151-163847 bzw. 163846

zuständig für die Städte Darmstadt und Offenbach sowie die Landkreise Bergstraße, Darmstadt-Dieburg, Offenbach und den Odenwald

Studentenwerk Frankfurt am Main
Amt für Ausbildungsförderung
Bockenheimer Landstr. 133
60325 Frankfurt am Main
Telefon: 069-79823289

zuständig für die Städte Frankfurt und Wiesbaden sowie die Landkreise Groß-Gerau, Main-Taunus und Rheingau-Taunus

Studentenwerk Gießen
Amt für Ausbildungsförderung
Otto-Behagel-Str. 23-27
35394 Gießen
Telefon: 0641-40008452 bzw. 40008433

zuständig für die Landkreise Fulda und Gießen, den Main-Kinzig-Kreis, den Vogelsbergkreis und den Wetteraukreis

Studentenwerk Kassel
Amt für Ausbildungsförderung
Wolfhager Str. 10
34117 Kassel
Telefon: 0561-8042554 bzw. 8043512

zuständig für die Stadt Kassel, die Landkreise Hersfeld-Rotenburg, Kassel, Waldeck-Frankenberg, Schwalm-Eder und Werra-Meißner

Studentenwerk Marburg
Amt für Ausbildungsförderung
Erlenring 5
35037 Marburg
Telefon: 06421-296215 bzw. 296205

zuständig für den Hochtaunuskreis, den Lahn-Dill-Kreis und die Landkreise Limburg-Weilburg und Marburg-Biedenkopf

Bildungskredit (Studiendarlehen)

Der Bildungskredit kann zusätzlich zu BAföG-Leistungen zur Finanzierung von außergewöhnlichem, nicht durch das BAföG erfasstem Aufwand gewährt werden. Die Kreditvergabe ist im Gegensatz zum BAföG vom eigenen Einkommen, vom Einkommen der Eltern und des Ehegatten unabhängig.
Grundlage ist die Richtlinie für die Vergabe des Bildungskredits des Bundesministeriums für Bildung und Forschung.

Weitere Information und Anträge erhalten Sie hier.

Ansprechpartner (Hotline)
Telefon: 022899-358 – 44 92
Telefax: 022899-358-48 50
E-Mail: bildungskredit@bva.bund.de

Postanschrift
Bundesverwaltungsamt, Abteilung IV, Bildungskredit, 50728 Köln

Die Abschlussprüfung umfasst die Projektarbeit mit Kolloquium sowie zwei Prüfungsarbeiten, die jeweils mehrere Lernfelder umfassen.

Die erfolgreich abgelegte Abschlussprüfung berechtigt zur Führung der Berufsbezeichnung „Staatlich geprüfte/r Techniker/in“ der entsprechenden Studienrichtung.

Der Abschluss „Staatlich geprüfte/r Techniker/in“ ist im Deutschen und Europäischen Qualifikationsrahmen dem Niveau 6 zugeordnet.