Mit einer Ausbildung in der Höheren Berufsfachschule legen Sie einen soliden Grundstein für eine spätere Tätigkeit im entsprechenden Berufsfeld!
Am Standort Weilburg bieten wir Ihnen eine Ausbildung in der Höheren Berufsfachschule in folgenden Schwerpunkten an:
(1) Die Aufnahme in die zweijährige höhere Berufsfachschule setzt voraus:
- die Versetzung in die Einführungsphase einer öffentlichen oder staatlich anerkannten gymnasialen Oberstufe oder
- ein Zeugnis über den mittleren Abschluss (Realschulabschluss) oder
- ein Abschlusszeugnis der zweijährigen Berufsfachschule oder
- ein Zeugnis der Fachhochschulreife oder ein als gleichwertig anerkanntes Zeugnis.
(2) Bewerberinnen und Bewerber um die Aufnahme in die zweijährige höhere Berufsfachschule müssen im letzten Zeugnis der Schule, in der sie den mittleren Abschluss anstreben, oder in ihrem Zeugnis nach Abs. 1 mindestens befriedigende Leistungen in zwei der Fächer Mathematik, Deutsch und Englisch nachweisen, wobei in keinem der genannten Fächer die Leistungen schlechter als ausreichend sein dürfen.
(3) Grundsätzlich aufgenommen werden kann nur, wer bis zum 30. April das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet hat.
Die Aufnahme ist durch die abgebende Schule oder, sofern die Bewerberin oder der Bewerber zum Zeitpunkt der Bewerbung keine Schule besucht, durch sie oder ihn selbst spätestens am 30. April bei der zweijährigen höheren Berufsfachschule zu beantragen.
Schülerinnen und Schüler der Höheren Berufsfachschule erlangen einen beruflichen Abschluss als Informationstechnische/r Assistent/in bzw. Gestaltungs- und medientechnische/r Assistent/in.
Ab dem 2. Semester wird den Schülerinnen und Schüler die Möglichkeit geboten, Zusatzkurse in Deutsch, Englisch und Mathematik zu besuchen. Die Teilnahme an diesen Kursen und die abschließende Prüfung führt zum schulischen Teil der Fachhochschulreife. Die Studienbefähigung wird nach anschließender halbjähriger Praktikumstätigkeit, zweijähriger Berufstätigkeit oder durch den Abschluss einer einschlägigen Berufsausbildung erteilt.
Zu Beginn jedes Schuljahres wird zu diesem Thema im Unterricht (und für die Eltern am ersten Elternabend) informiert. Schülerinnen und Schüler müssen sich also nicht schon bei der Anmeldung für den Zusatzunterricht entscheiden. Sie können diese Entscheidung im Laufe des ersten Halbjahres treffen.
Die staatliche Ausbildungsförderung BAföG können neben Studentinnen und Studenten auch Schülerinnen und Schüler beantragen, die für ihre weiterführende Ausbildung eine Schule besuchen.
Der BAföG-Höchstsatz für Schüler (ohne Zuschuss für Kranken- und Pflegeversicherung) liegt abhängig vom Wohnsitz und Schulart zwischen 247 € und 752 € pro Monat.
Alle wichtigen Informationen zum BAföG für Schülerinnen und Schüler finden Sie hier.
Wenn Sie sich persönlich über die Ausbildung informieren und einen Eindruck vom Unterricht erhalten möchten, rufen Sie uns an oder mailen Sie uns. Wir vereinbaren dann einen Termin.